Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3493
BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79 (https://dejure.org/1979,3493)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - 4 StR 522/79 (https://dejure.org/1979,3493)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 (https://dejure.org/1979,3493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung als Revisionsgrund

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79
    Bei Annahme eines minder schweren Falls, die überdies allein schon wegen der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten möglich gewesen wäre (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542), beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zu fünf Jahren (§ 177 Abs. 2 StGB), bei Ablehnung - unter Berücksichtigung der Milderungsmöglichkeiten aus §§ 21, 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB - dagegen sechs Monate bis zu elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe (§§ 177 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Es hat dabei möglicherweise übersehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein minder schwerer Fall allein aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung zu bejahen ist, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Normalstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360 zu § 213 StGB ; BGH, Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 291/76 - bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104 und vom 17. Januar 1984 - 4 StR 755/83 - weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 160, 161).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken

    Die Ausführungen des Landgerichts lassen nicht erkennen, ob es sich bewußt war, daß allein schon das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zur Bejahung eines minder schweren Falles führen kann (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104 m.w.N.; vgl. auch Mösl in NStZ 1981, 131, 134).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erheblich

    Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104).

    Diese Wahlmöglichkeit entspricht der Sache nach einem pflichtgemäßem Strafzumessungsermessen (Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 50 Rdn. 2; vgl. BGH NStZ 1984, 118); der Richter hat daher zunächst zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall in Frage kommt (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104; BGH StV 1982, 71).

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Dabei kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung allein Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84

    Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der

    Erst wenn dies zu verneinen war, kam eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79).
  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 277/83

    Änderung des Strafausspruchs bei Aufhebung von Einzelstrafen - Anforderungen an

    Erst danach hat es - innerhalb des so festgelegten Strafrahmens - die Strafzumessung im engeren Sinne vorzunehmen (Hürxthal in KK § 267 Rdn. 30; G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 46 Rdn. 119; BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79; vgl. ferner Beschl. vom 3. Juni 1981 - 3 StR 171/81).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84

    Möglichkeit der mehrfachen Milderung des Strafrahmens

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei der so vorgenommenen Festlegung des Strafrahmens und damit bei der Findung der Strafe rechtsfehlerhaft vorgegangen ist: Das Landgericht hätte zuerst die Frage prüfen müssen, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 2 StGB gegeben ist (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79, bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Mösl NStZ 1982, 454; 1983, 161).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80

    Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung

    Insbesondere lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, ob das Landgericht, das eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB angenommen hat, weil er zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war, sich bewußt war, daß die Annahme eines minder schweren Falles allein schon wegen erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten möglich sein kann (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84

    Voraussetzungen an die Ausübung strafrichterlichen Ermessens bei der Versagung

    Die Urteilsgründe lassen nämlich besorgen, daß die Strafkammer sich nicht bewußt war, daß die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit für sich allein einen minder schweren Fall des Raubes begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 = Strafverteidiger 1981, 180).".
  • BGH, 05.08.1982 - 4 StR 401/82

    Folgen eines fehlenden Bescheides über einen Hilfsbeweisantrag auf Einholung

    Außerdem ist es insoweit auch nicht ohne Bedeutung, ob die Tat des Angeklagten als minder schwerer Fall im Sinne des allgemeinen Strafrechts einzustufen wäre (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 183; BGH, Beschluß vom 2. September 1981 - 3 StR 317/81 - bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82 - und vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82; vgl. ferner BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104).
  • BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles bei einer versuchten

  • BGH, 20.09.1984 - 1 StR 546/84

    Vorliegen eines besonderen Milderungsgrundes - WHoffnungen auf freiwillige

  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 734/82

    Anforderungen an eine umfassende Würdigung aller äußeren und inneren Tatumstände

  • BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes

  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 536/80

    Verhängung einer Einzelstrafe bei Tateinheit - Aufhebung des gesamten

  • BGH, 01.08.1980 - 4 StR 404/80

    Fehlerhaftes Unterlassen der Prüfung eines minder schweren Falles

  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 817/82

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen -

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 607/81

    Nichtberücksichtigung von gesetzlichen Strafmilderungsgründen

  • BGH, 08.09.1983 - 4 StR 528/83
  • BGH, 17.01.1984 - 4 StR 755/83

    Doppelte Milderung des Strafrahmens unter Ausschluss eines minder schweren Falles

  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 338/81

    Rechtliche Folgen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auf die

  • BGH, 27.11.1980 - 4 StR 630/80

    Begründung eines minder schweren Falles durch erhebliche Beeinträchtigung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht